Ambulante Pflege in Neuss, Kaarst, Meerbusch und Düsseldorf

Für mehr Lebensqualität im Alltag und weniger Sorgen – wir sind für Sie da. Mit individueller, einfühlsamer Pflege, die Vertrauen schafft.

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Selbstständigkeit nicht aufgeben
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Menschenwürde bewahren
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Nicht ins Heim müssen
young blonde woman in nursing clothes

Kundenstimmen

Echte Erfahrungen, die Vertrauen schaffen – hören Sie, was unsere Kunden über uns berichten.

“Jonberg Pflegedienst ist der beste Pflegedienst den ich bisher hatte. Professionell, sympathisch, empathisch. Alle nehmen sich Zeit für die Pflege und das Wohl des Patienten steht an erster Stelle und nicht nur der Profit wie bei den anderen Pflegediensten.”

Martina S.

Tochter eines Kunden

“Tolles junges Team! Weiter so! Einer der Mitarbeitenden war letztens bei meinen Großeltern zur Beratung und der Pfleger hatte eine sehr nette Art mit den Großies. Wir haben uns gut beraten und endlich mal verstanden gefühlt! Dankeschön :)”

Jaqueline S.

Enkelin eines Kunden

“Wir sind von einem anderen Pflegedienst zu Jonberg gewechselt. Meine Mutter ist jetzt mehr als zufrieden. Wer einen nett und vor allem zuverlässigen Pflegedienst für seine Liebsten sucht, ist sehr gut bei Jonberg aufgehoben.”

Jens R.

Sohn eines Kunden

“Sehr empathische Pflegekraft heute erlebt, TOP!!! Auch am Telefon sehr freundliches Gespräch geführt.”

Susanne D.

Angehörige eines Kunden

“Ihr seid einfach nur super👌👍👏Vielen Dank für euer tolles Team”

Linda I.

Angehörige eines Kunden
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Unsere Standorte

Für eine zuverlässige und persönliche Pflege vor Ort. Entdecken Sie die verschiedenen Gebiete in denen wir Sie versorgen können.

Pflegedienst Neuss

In folgenden Stadtteilen von Neuss können wir Ihre Versorgung sicherstellen:

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Furth
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Barbaraviertel
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Innenstadt
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Hammfeld
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Pomona
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Hafen
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Dreikönigsviertel
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Augustinusviertel
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Gnadental
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Grimmlinghausen
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Norf
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Derikum
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Erfttal

Pflegedienst Kaarst

In folgenden Stadtteilen von Kaarst können wir Ihre Versorgung sicherstellen:

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Kaarst Zentrum
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Holzbüttgen
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Vorst
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Büttgen
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Pflegedienst Düsseldorf

In folgenden Stadtteilen von Düsseldorf können wir Ihre Versorgung sicherstellen:

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Oberkassel
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Niederkassel
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Lörick
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Heerdt

Pflegedienst Meerbusch

In folgenden Stadtteilen von Meerbusch können wir Ihre Versorgung sicherstellen:

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Büderich
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Osterath
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Bovert
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Strümp
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Dienstleistungen

Pflege, die den Alltag bereichert

Grundpflege

Grundpflege umfasst die Unterstützung bei Körperpflege, Ernährung und Mobilität. Sie sichert die tägliche Versorgung pflegebedürftiger Personen und hilft bei wiederkehrenden Alltagsaufgaben.

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Selbstständigkeit nicht aufgeben
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Menschenwürde bewahren
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Nicht ins Heim müssen

Behandlungspflege

Die Behandlungspflege umfasst verordnete medizinische Maßnahmen wie Wundversorgung, Medikamentengabe und Messungen. Sie wird nicht vom Arzt durchgeführt, ist aber essenziell für die Therapie.

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Sicherheit durch medizinisches Fachpersonal
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Lebenszeit nicht im Krankenhaus verbringen
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Lebensgefährliche Fehler vermeiden

Hauswirtschaft

Hauswirtschaftsleistungen unterstützen Pflegebedürftige im Haushalt, z. B. beim Einkaufen, Putzen oder Abwaschen, wenn diese Aufgaben nicht mehr selbstständig bewältigt werden können.

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Keine Erkrankungen durch mangelnde Haushaltshygiene
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Gewährleistung der Versorgungssicherheit
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Zuhause wieder wohlfühlen

Betreuung

Betreuungsleistungen unterstützen im Alltag, Haushalt und bei Aktivitäten. Sie helfen bei Kommunikation, Tagesstruktur und Freizeitgestaltung und fördern die kognitive Aktivierung.

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Gesundheitsförderung durch die Vermeidung von sozialer Isolation
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Freizeit weiterhin selbst gestalten und erleben
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Sich selbst und das Leben wieder wertschätzen
Ihr weg mit uns

Von der Anfrage bis zur Pflege

Wir begleiten Sie Schritt für Schritt. Transparent, professionell und auf Ihre persönlichen Bedürfnisse abgestimmt.

1. Kontakt aufnehmen

Kontaktieren Sie uns telefonisch oder senden Sie uns eine Anfrage über unsere Webseite – wir melden uns schnellstmöglich bei Ihnen, um für Sie da zu sein.

2. Kostenfreie Beratung erhalten

Kostenübernahme, Ansprüche und Anträge – ein wahrer Dschungel. Wir beraten Sie individuell und maßgeschneidert auf Ihre Bedürfnisse und persönliche Lebenssituation.

3. Versorgt werden

Wir beginnen nun damit Sie zu Hause zu versorgen. Individuell abgestimmt auf Ihre Wünsche und Bedürfnisse - Für mehr Lebensqualität und weniger Sorgen im Alltag.

Über Uns

Hier macht Pflege wieder Spaß!

Exzellente Pflege für alle durch zufriedene Mitarbeiter – das ist unser Anspruch.

Machen Sie noch heute den ersten Schritt und lassen Sie sich kostenlos beraten.

Häufig gestellte Fragen

Antworten auf Ihre wichtigsten Fragen – klar und verständlich.

Welche Probleme kann ein ambulanter Pflegedienst konkret für mich lösen?

Ein ambulanter Pflegedienst unterstützt Sie dabei, trotz Pflegebedarf weiterhin in Ihrem Zuhause zu leben. Er übernimmt grundpflegerische Tätigkeiten wie Körperpflege, Ernährung und Mobilität sowie medizinische Versorgung nach ärztlicher Verordnung. Zusätzlich hilft er bei Haushaltsaufgaben, begleitet zu Terminen und entlastet Angehörige durch Verhinderungs- oder Entlastungspflege. So erhalten Sie die nötige Unterstützung, individuell und zuverlässig.

Welche Pflegegrade gibt es und wie wird mein Angehöriger eingestuft?

Es gibt fünf Pflegegrade, die den individuellen Pflegebedarf widerspiegeln – von geringer Beeinträchtigung (Pflegegrad 1) bis zu schwerster Beeinträchtigung mit besonderen Anforderungen an die Pflege (Pflegegrad 5). Die Einstufung erfolgt durch den Medizinischen Dienst (MD) oder auch MEDICPROOF (bei Privatversicherten). Dabei wird anhand eines Punktesystems bewertet, wie stark die Selbstständigkeit eingeschränkt ist. Der Antrag wird bei der Pflegekasse gestellt.

Wie finde ich den richtigen Pflegeanbieter?

Der richtige Pflegeanbieter sollte zu Ihren individuellen Bedürfnissen passen. Achten Sie auf Leistungen, Erfahrung und Erreichbarkeit. Vergleichen Sie Anbieter anhand von Bewertungen, persönlicher Beratung und Transparenz der Kosten. Ein unverbindliches Erstgespräch hilft, die Qualität und das Angebot besser einzuschätzen. Auch die Pflegekasse oder unabhängige Beratungsstellen können Empfehlungen geben.

Wie organisiere ich eine rundum Pflege- und Betreuung?

Eine umfassende Pflege und Betreuung erfordert eine gute Planung. Zuerst sollten Sie den Pflegebedarf ermitteln und prüfen, welche Leistungen von der Pflegekasse übernommen werden. Ambulante Pflegedienste, Tagespflege oder Verhinderungspflege können Angehörige entlasten. Auch hauswirtschaftliche Hilfe, soziale Betreuung und medizinische Versorgung sollten berücksichtigt werden. Ein Pflegedienst oder eine Pflegeberatung hilft Ihnen, ein individuelles Betreuungskonzept zu erstellen.

Welche Kosten kommen auf uns zu und wie werden sie übernommen?

Die Kosten für die Pflege hängen vom Pflegegrad und der Art der Betreuung ab. Grundsätzlich übernehmen die Pflegekasse und die Krankenkasse einen Teil der Kosten, abhängig von der Einstufung. Es gibt Pflegesachleistungen für ambulante Pflege, Pflegegeld für die häusliche Pflege durch Angehörige und Zuschüsse für zusätzliche Leistungen wie Haushaltshilfe. Eine genaue Kostenaufstellung und Beratung bietet Ihnen der Pflegedienst oder die Pflegekasse, um die finanzielle Unterstützung zu klären.

Was ist Pflegegeld und wie viel steht mir zu?

Pflegegeld ist eine finanzielle Unterstützung für pflegebedürftige Personen, die ihre Pflege selbst organisieren oder durch Angehörige durchführen lassen. Die Höhe des Pflegegeldes hängt vom Pflegegrad ab:

Pflegegrad 2: 347 € monatlich
Pflegegrad 3: 599 € monatlich
Pflegegrad 4: 800 € monatlich
Pflegegrad 5: 990 € monatlich

Wichtiger Hinweis:
Entweder Sie erhalten Pflegegeld oder nutzen Pflegesachleistungen durch einen ambulanten Pflegedienst. Wenn Sie beides in Anspruch nehmen möchten, müssen Sie einen Antrag auf Kombinationsleistungen stellen. In diesem Fall wird das Pflegegeld prozentual gekürzt, um die Kosten für die Pflegesachleistungen zu berücksichtigen. Das bedeutet, dass Sie nicht den vollen Betrag des Pflegegeldes und der Pflegesachleistungen gleichzeitig erhalten.

Was sind Pflegesachleistungen und wieviel steht mir zu?

Pflegesachleistungen sind finanzielle Leistungen, die Sie erhalten, wenn Sie einen ambulanten Pflegedienst in Anspruch nehmen. Sie decken die Kosten für die Pflege und Betreuung durch Fachpersonal ab, z. B. für Körperpflege, Hilfe bei der Mobilität oder medizinische Versorgung. Die Höhe der Pflegesachleistungen hängt vom Pflegegrad ab:

Pflegegrad 2: bis zu 796 Euro pro Monat
Pflegegrad 3: bis zu 1.497 Euro pro Monat
Pflegegrad 4: bis zu 1.859 Euro pro Monat
Pflegegrad 5: bis zu 2.299 Euro pro Monat

Diese Leistungen werden direkt an den Pflegedienst gezahlt und können je nach Bedarf angepasst werden.

Was ist Kurzzeitpflege und wieviel steht mir zu?

Kurzzeitpflege ist eine Leistung der Pflegeversicherung, die vorübergehende Pflege in einer stationären Einrichtung ermöglicht, wenn die häusliche Pflege nicht mehr gewährleistet werden kann – z. B. nach einem Krankenhausaufenthalt oder während einer Erholungsphase der pflegenden Angehörigen.

Kurzzeitpflege kann auch durch einen ambulanten Pflegedienst genutzt werden, wenn eine stationäre Pflegeeinrichtung nicht erforderlich ist. In diesem Fall bietet der Pflegedienst flexible Unterstützung zu Hause, z. B. durch intensive Pflege und Betreuung für einen begrenzten Zeitraum, während die pflegenden Angehörigen eine Auszeit nehmen können. Der ambulante Pflegedienst übernimmt Aufgaben wie Grundpflege, med. Versorgung, Hauswirtschaft und Betreuungsleistungen.

Die Kosten für die ambulante Kurzzeitpflege werden ebenfalls durch die Pflegekasse übernommen, wobei auch hier bis zu 1.854 € pro Jahr verfügbar sind.

Welche Leistungen stehen mir bei Pflegegrad 1 zu?

Bei Pflegegrad 1 erhalten Sie Pflegegeld in Höhe von 131 Euro pro Monat, wenn die Pflege durch Angehörige oder andere Personen im häuslichen Umfeld erfolgt. Zudem steht Ihnen ein Entlastungsbetrag von bis zu 131 Euro monatlich zur Verfügung, der gut für Hauswirtschafts- und Betreuungsleistungen durch einen Pflegedienst genutzt werden kann. Zusätzlich können Beratungsleistungen in Anspruch genommen werden, um Unterstützung und Orientierung zu erhalten.

Wie beantrage ich Pflegeleistungen bei der Pflegekasse?

Um Pflegeleistungen zu beantragen, stellen Sie einen Antrag auf Pflegeleistungen bei der Pflegekasse, die meist bei Ihrer Krankenkasse angesiedelt ist. Nach der Antragstellung erfolgt eine Begutachtung durch den Medizinischen Dienst (MD), um den Pflegegrad festzulegen. Sobald der Pflegegrad anerkannt ist, können Sie Leistungen wie Pflegesachleistungen, Pflegegeld oder Entlastungsbeträge in Anspruch nehmen. In bestimmten Fällen müssen Sie einen Antrag auf Kombinationsleistungen stellen, wenn Sie sowohl Pflegegeld als auch Pflegesachleistungen nutzen möchten. Eine Beratung durch den Pflegedienst oder die Pflegekasse hilft Ihnen, den Antrag korrekt auszufüllen.

Wie funktioniert die Unterstützung durch die Krankenkasse?

Die Krankenkasse übernimmt die Kosten für medizinische Leistungen, die vom Arzt verordnet werden. Im Rahmen einer Verordnung für häusliche Krankenpflege kann ein Pflegedienst Leistungen wie Medikamentengabe, Wundversorgung, Injektionen oder Blutdruckmessungen übernehmen. Diese medizinischen Pflegeleistungen werden direkt durch den Pflegedienst erbracht und von der Krankenkasse bezahlt, ohne dass Ihr Pflegebudget betroffen ist. Zusätzlich können auch Pflegehilfsmittel wie Pflegebetten oder Rollstühle auf Verordnung des Arztes von der Krankenkasse übernommen werden. Dies ermöglicht Ihnen, auch bei pflegerischen und medizinischen Bedürfnissen weiterhin die Unterstützung durch einen ambulanten Pflegedienst zu erhalten.

Wichtiger Tipp: Mehr Unterstützung durch ärztlich verordnete Medikamentengaben

Wenn der Arzt Medikamentengaben verordnet, übernimmt die Krankenkasse diese Kosten zusätzlich, ohne dass sich dadurch Ihr Pflegebudget verringert. Dadurch können Sie mit gutem Grund einen weiteren Besuch des Pflegedienstes in Anspruch nehmen, was Ihnen zusätzliche Unterstützung im Alltag verschafft.

Verpassen Sie nicht Ihre Entlastungsleistungen – So können Sie 125 € monatlich zusätzlich nutzen!

Nutzen Sie Ihre Entlastungsleistungen! Ab Pflegegrad 1 stehen Ihnen 125 € pro Monat für Entlastungsleistungen zu, z. B. für Hauswirtschafts- und Betreuungsleistungen durch einen Pflegedienst. Viele pflegebedürftige Menschen lassen diesen Betrag ungenutzt liegen.

Wichtig:
Wird der Entlastungsbetrag nicht genutzt, verfällt der Anspruch ab dem 01.07. des Folgejahres. Nutzen Sie diese Unterstützung, um sich zu entlasten und Ihre Pflege zu verbessern.

Hier sind 3 Vorteile der Entlastungsleistungen:
1. Finanzielle Entlastung:
Die 125 € monatlich helfen bei der Deckung von Haushalts- und Betreuungsdiensten, ohne dass Sie aus eigener Tasche zahlen müssen.
2.Vermeidung von Überlastung: Die Entlastungsleistungen sorgen dafür, dass pflegende Angehörige Unterstützung erhalten und sich eine wohlverdiente Pause gönnen können.
3. Mehr Lebensqualität: Mit den Entlastungsleistungen können alltägliche Aufgaben leichter bewältigt werden, was sowohl den Pflegebedürftigen als auch den pflegenden Angehörigen zugutekommt.

Wer übernimmt die Betreuung, wenn pflegende Angehörige verreisen?

Wenn pflegende Angehörige verreisen, übernimmt die Verhinderungspflege die Betreuung. Diese Leistung der Pflegeversicherung ermöglicht eine Vertretung für bis zu sechs Wochen pro Jahr. Pflegebedürftige ab Pflegegrad 2 können dafür bis zu 1.685 Euro jährlich erhalten. Die Versorgung wird meist von einem ambulanten Pflegedienst übernommen.

Wie lege ich Widerspruch gegen den erteilten Pflegegrad ein?

Wenn Sie mit der Entscheidung der Pflegekasse nicht einverstanden sind, haben Sie ab Erhalt des Bescheids einen Monat Zeit, Widerspruch einzulegen. Fehlt im Bescheid der Hinweis auf diese Möglichkeit, beträgt die Frist ein Jahr. Falls Sie den Pflegegrad für unangemessen halten, zögern Sie nicht, Widerspruch einzulegen – auch mehrfach!

Jetzt handeln: Lassen Sie uns gemeinsam Ihre Pflege gestalten!

Melden Sie sich noch heute – wir bieten Ihnen die Unterstützung, die Sie brauchen. Nachdem Sie das Kontaktformular ausgefüllt haben meldet sich einer unserer Pflegeberater bei Ihnen.