Für mehr Lebensqualität im Alltag und weniger Sorgen – wir sind für Sie da. Mit individueller, einfühlsamer Pflege, die Vertrauen schafft.
Für eine zuverlässige und persönliche Pflege vor Ort. Entdecken Sie die verschiedenen Gebiete in denen wir Sie versorgen können.
Grundpflege umfasst die Unterstützung bei Körperpflege, Ernährung und Mobilität. Sie sichert die tägliche Versorgung pflegebedürftiger Personen und hilft bei wiederkehrenden Alltagsaufgaben.
Die Behandlungspflege umfasst verordnete medizinische Maßnahmen wie Wundversorgung, Medikamentengabe und Messungen. Sie wird nicht vom Arzt durchgeführt, ist aber essenziell für die Therapie.
Hauswirtschaftsleistungen unterstützen Pflegebedürftige im Haushalt, z. B. beim Einkaufen, Putzen oder Abwaschen, wenn diese Aufgaben nicht mehr selbstständig bewältigt werden können.
Betreuungsleistungen unterstützen im Alltag, Haushalt und bei Aktivitäten. Sie helfen bei Kommunikation, Tagesstruktur und Freizeitgestaltung und fördern die kognitive Aktivierung.
Wir begleiten Sie Schritt für Schritt. Transparent, professionell und auf Ihre persönlichen Bedürfnisse abgestimmt.
Kontaktieren Sie uns telefonisch oder senden Sie uns eine Anfrage über unsere Webseite – wir melden uns schnellstmöglich bei Ihnen, um für Sie da zu sein.
Kostenübernahme, Ansprüche und Anträge – ein wahrer Dschungel. Wir beraten Sie individuell und maßgeschneidert auf Ihre Bedürfnisse und persönliche Lebenssituation.
Wir beginnen nun damit Sie zu Hause zu versorgen. Individuell abgestimmt auf Ihre Wünsche und Bedürfnisse - Für mehr Lebensqualität und weniger Sorgen im Alltag.
Exzellente Pflege für alle durch zufriedene Mitarbeiter – das ist unser Anspruch.
"Der Pflegenotstand ist eine echte Herausforderung. Daher machen wir die Pflege wieder attraktiv! Selbstbestimmte Arbeit, ein gesundes Arbeitsumfeld, gutes Gehalt und attraktive Zusatzleistungen – Für unsere Mitarbeiter ermöglichen wir das! Wir machen unsere Mitarbeiter glücklich. Und deshalb machen unsere Mitarbeiter Sie glücklich."
- Ihr Gründerteam von Jonberg Pflege
Im Frühjahr 2023 eröffnete der Pflegedienst mit diesen vier engagierten Pflegekräften. Ihre Leidenschaft und Hingabe legten den Grundstein für unser heutiges Erfolgsteam. Bereits 2 Jahre später besteht der Pflegedienst aus insgesamt 12 großartigen Menschen, die sich für Sie einsetzen. Ob bei Ihnen zuhause, am Telefon, im Austausch mit Ihrer Krankenkasse oder als Rückhalt für Sie persönlich und Ihre Angehörigen.
Wir sind für Sie da!
Antworten auf Ihre wichtigsten Fragen – klar und verständlich.
Ein ambulanter Pflegedienst unterstützt Sie dabei, trotz Pflegebedarf weiterhin in Ihrem Zuhause zu leben. Er übernimmt grundpflegerische Tätigkeiten wie Körperpflege, Ernährung und Mobilität sowie medizinische Versorgung nach ärztlicher Verordnung. Zusätzlich hilft er bei Haushaltsaufgaben, begleitet zu Terminen und entlastet Angehörige durch Verhinderungs- oder Entlastungspflege. So erhalten Sie die nötige Unterstützung, individuell und zuverlässig.
Es gibt fünf Pflegegrade, die den individuellen Pflegebedarf widerspiegeln – von geringer Beeinträchtigung (Pflegegrad 1) bis zu schwerster Beeinträchtigung mit besonderen Anforderungen an die Pflege (Pflegegrad 5). Die Einstufung erfolgt durch den Medizinischen Dienst (MD) oder auch MEDICPROOF (bei Privatversicherten). Dabei wird anhand eines Punktesystems bewertet, wie stark die Selbstständigkeit eingeschränkt ist. Der Antrag wird bei der Pflegekasse gestellt.
Der richtige Pflegeanbieter sollte zu Ihren individuellen Bedürfnissen passen. Achten Sie auf Leistungen, Erfahrung und Erreichbarkeit. Vergleichen Sie Anbieter anhand von Bewertungen, persönlicher Beratung und Transparenz der Kosten. Ein unverbindliches Erstgespräch hilft, die Qualität und das Angebot besser einzuschätzen. Auch die Pflegekasse oder unabhängige Beratungsstellen können Empfehlungen geben.
Eine umfassende Pflege und Betreuung erfordert eine gute Planung. Zuerst sollten Sie den Pflegebedarf ermitteln und prüfen, welche Leistungen von der Pflegekasse übernommen werden. Ambulante Pflegedienste, Tagespflege oder Verhinderungspflege können Angehörige entlasten. Auch hauswirtschaftliche Hilfe, soziale Betreuung und medizinische Versorgung sollten berücksichtigt werden. Ein Pflegedienst oder eine Pflegeberatung hilft Ihnen, ein individuelles Betreuungskonzept zu erstellen.
Die Kosten für die Pflege hängen vom Pflegegrad und der Art der Betreuung ab. Grundsätzlich übernehmen die Pflegekasse und die Krankenkasse einen Teil der Kosten, abhängig von der Einstufung. Es gibt Pflegesachleistungen für ambulante Pflege, Pflegegeld für die häusliche Pflege durch Angehörige und Zuschüsse für zusätzliche Leistungen wie Haushaltshilfe. Eine genaue Kostenaufstellung und Beratung bietet Ihnen der Pflegedienst oder die Pflegekasse, um die finanzielle Unterstützung zu klären.
Pflegegeld ist eine finanzielle Unterstützung für pflegebedürftige Personen, die ihre Pflege selbst organisieren oder durch Angehörige durchführen lassen. Die Höhe des Pflegegeldes hängt vom Pflegegrad ab:
Pflegegrad 2: 347 € monatlich
Pflegegrad 3: 599 € monatlich
Pflegegrad 4: 800 € monatlich
Pflegegrad 5: 990 € monatlich
Wichtiger Hinweis:
Entweder Sie erhalten Pflegegeld oder nutzen Pflegesachleistungen durch einen ambulanten Pflegedienst. Wenn Sie beides in Anspruch nehmen möchten, müssen Sie einen Antrag auf Kombinationsleistungen stellen. In diesem Fall wird das Pflegegeld prozentual gekürzt, um die Kosten für die Pflegesachleistungen zu berücksichtigen. Das bedeutet, dass Sie nicht den vollen Betrag des Pflegegeldes und der Pflegesachleistungen gleichzeitig erhalten.
Pflegesachleistungen sind finanzielle Leistungen, die Sie erhalten, wenn Sie einen ambulanten Pflegedienst in Anspruch nehmen. Sie decken die Kosten für die Pflege und Betreuung durch Fachpersonal ab, z. B. für Körperpflege, Hilfe bei der Mobilität oder medizinische Versorgung. Die Höhe der Pflegesachleistungen hängt vom Pflegegrad ab:
Pflegegrad 2: bis zu 796 Euro pro Monat
Pflegegrad 3: bis zu 1.497 Euro pro Monat
Pflegegrad 4: bis zu 1.859 Euro pro Monat
Pflegegrad 5: bis zu 2.299 Euro pro Monat
Diese Leistungen werden direkt an den Pflegedienst gezahlt und können je nach Bedarf angepasst werden.
Kurzzeitpflege ist eine Leistung der Pflegeversicherung, die vorübergehende Pflege in einer stationären Einrichtung ermöglicht, wenn die häusliche Pflege nicht mehr gewährleistet werden kann – z. B. nach einem Krankenhausaufenthalt oder während einer Erholungsphase der pflegenden Angehörigen.
Kurzzeitpflege kann auch durch einen ambulanten Pflegedienst genutzt werden, wenn eine stationäre Pflegeeinrichtung nicht erforderlich ist. In diesem Fall bietet der Pflegedienst flexible Unterstützung zu Hause, z. B. durch intensive Pflege und Betreuung für einen begrenzten Zeitraum, während die pflegenden Angehörigen eine Auszeit nehmen können. Der ambulante Pflegedienst übernimmt Aufgaben wie Grundpflege, med. Versorgung, Hauswirtschaft und Betreuungsleistungen.
Die Kosten für die ambulante Kurzzeitpflege werden ebenfalls durch die Pflegekasse übernommen, wobei auch hier bis zu 1.854 € pro Jahr verfügbar sind.
Bei Pflegegrad 1 erhalten Sie Pflegegeld in Höhe von 131 Euro pro Monat, wenn die Pflege durch Angehörige oder andere Personen im häuslichen Umfeld erfolgt. Zudem steht Ihnen ein Entlastungsbetrag von bis zu 131 Euro monatlich zur Verfügung, der gut für Hauswirtschafts- und Betreuungsleistungen durch einen Pflegedienst genutzt werden kann. Zusätzlich können Beratungsleistungen in Anspruch genommen werden, um Unterstützung und Orientierung zu erhalten.
Um Pflegeleistungen zu beantragen, stellen Sie einen Antrag auf Pflegeleistungen bei der Pflegekasse, die meist bei Ihrer Krankenkasse angesiedelt ist. Nach der Antragstellung erfolgt eine Begutachtung durch den Medizinischen Dienst (MD), um den Pflegegrad festzulegen. Sobald der Pflegegrad anerkannt ist, können Sie Leistungen wie Pflegesachleistungen, Pflegegeld oder Entlastungsbeträge in Anspruch nehmen. In bestimmten Fällen müssen Sie einen Antrag auf Kombinationsleistungen stellen, wenn Sie sowohl Pflegegeld als auch Pflegesachleistungen nutzen möchten. Eine Beratung durch den Pflegedienst oder die Pflegekasse hilft Ihnen, den Antrag korrekt auszufüllen.
Die Krankenkasse übernimmt die Kosten für medizinische Leistungen, die vom Arzt verordnet werden. Im Rahmen einer Verordnung für häusliche Krankenpflege kann ein Pflegedienst Leistungen wie Medikamentengabe, Wundversorgung, Injektionen oder Blutdruckmessungen übernehmen. Diese medizinischen Pflegeleistungen werden direkt durch den Pflegedienst erbracht und von der Krankenkasse bezahlt, ohne dass Ihr Pflegebudget betroffen ist. Zusätzlich können auch Pflegehilfsmittel wie Pflegebetten oder Rollstühle auf Verordnung des Arztes von der Krankenkasse übernommen werden. Dies ermöglicht Ihnen, auch bei pflegerischen und medizinischen Bedürfnissen weiterhin die Unterstützung durch einen ambulanten Pflegedienst zu erhalten.
Wenn der Arzt Medikamentengaben verordnet, übernimmt die Krankenkasse diese Kosten zusätzlich, ohne dass sich dadurch Ihr Pflegebudget verringert. Dadurch können Sie mit gutem Grund einen weiteren Besuch des Pflegedienstes in Anspruch nehmen, was Ihnen zusätzliche Unterstützung im Alltag verschafft.
Nutzen Sie Ihre Entlastungsleistungen! Ab Pflegegrad 1 stehen Ihnen 125 € pro Monat für Entlastungsleistungen zu, z. B. für Hauswirtschafts- und Betreuungsleistungen durch einen Pflegedienst. Viele pflegebedürftige Menschen lassen diesen Betrag ungenutzt liegen.
Wichtig:
Wird der Entlastungsbetrag nicht genutzt, verfällt der Anspruch ab dem 01.07. des Folgejahres. Nutzen Sie diese Unterstützung, um sich zu entlasten und Ihre Pflege zu verbessern.
Hier sind 3 Vorteile der Entlastungsleistungen:
1. Finanzielle Entlastung: Die 125 € monatlich helfen bei der Deckung von Haushalts- und Betreuungsdiensten, ohne dass Sie aus eigener Tasche zahlen müssen.
2.Vermeidung von Überlastung: Die Entlastungsleistungen sorgen dafür, dass pflegende Angehörige Unterstützung erhalten und sich eine wohlverdiente Pause gönnen können.
3. Mehr Lebensqualität: Mit den Entlastungsleistungen können alltägliche Aufgaben leichter bewältigt werden, was sowohl den Pflegebedürftigen als auch den pflegenden Angehörigen zugutekommt.
Wenn pflegende Angehörige verreisen, übernimmt die Verhinderungspflege die Betreuung. Diese Leistung der Pflegeversicherung ermöglicht eine Vertretung für bis zu sechs Wochen pro Jahr. Pflegebedürftige ab Pflegegrad 2 können dafür bis zu 1.685 Euro jährlich erhalten. Die Versorgung wird meist von einem ambulanten Pflegedienst übernommen.
Wenn Sie mit der Entscheidung der Pflegekasse nicht einverstanden sind, haben Sie ab Erhalt des Bescheids einen Monat Zeit, Widerspruch einzulegen. Fehlt im Bescheid der Hinweis auf diese Möglichkeit, beträgt die Frist ein Jahr. Falls Sie den Pflegegrad für unangemessen halten, zögern Sie nicht, Widerspruch einzulegen – auch mehrfach!
Melden Sie sich noch heute – wir bieten Ihnen die Unterstützung, die Sie brauchen. Nachdem Sie das Kontaktformular ausgefüllt haben meldet sich einer unserer Pflegeberater bei Ihnen.